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RESTAURANT KÖKKEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN . AGB

für Veranstaltungen im BENEN-DIKEN-HOF

1  Bei geschlossenen Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bedarf es der vorherigen Absprache eines einheitlichen Menüs.

2  Grundsätzlich sollte dem Hotel die endgültige Personenzahl bis 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden.

3  Eine kostenlose Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis max. 10% der ursprünglichen Anzahl bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine spätere Verringerung der Personenzahl kann nicht mehr berücksichtigt werden. Grundlage für die Rechnungserstellung ist in diesem Fall die ursprünglich gebuchte Personenzahl.

4  Eine Überschreitung der Teilnehmerzahl ist nur bis 10% der ursprünglich gebuchten Anzahl möglich und ebenfalls bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Hotel bekannt zu geben, da sonst der reibungslose Ablauf nicht gewährleistet ist. Grundlage für die Rechnungserstellung ist in diesem Fall die tatsächliche Personenzahl. Ausnahme ist eine Überschreitung der maximalen Personenzahl für den gebuchten Raum. Dies ist zu keiner Zeit zulässig.

5  Stornierungen, die dem Hotel bis acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden, sind kostenfrei. Bei kurzfristigeren Stornierungen berechnen wir bis sechs Wochen vor Beginn 50%, bis zwei Wochen vor Beginn 70%, bis 7 Tage vor Beginn 90% des entgangenen Speisen- bzw. Arrangement-umsatzes. Wird dem Hotel die Stornierung kurzfristiger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt, stellen wir 95% des Preises in Rechnung. Falls der konkrete Speisen-Umsatz noch nicht festgelegt wurde, gilt der zurzeit gültige Halbpensionspreis x Personenzahl.

 

Die Kalkulation unserer Speisen und Getränke basiert darauf, dass ihr Verzehr und damit verbundene Leistungen in unserem Hause und während der bei uns üblichen Servicezeiten erfolgen bzw. in Anspruch genommen werden. 

Veranstaltungen in unserem Haus müssen um 01:00 Uhr beendet sein; eine Verlängerung ist nicht möglich. 

8  Das Restaurant Køkken kann bei Vereinbarung eines gastronomisches Mindestumsatzes von € 6.000,00 brutto (inkl. der jeweils gültigen MwSt.) exklusiv für eine Veranstaltung (Tag/Zeitraum) gebucht werden. Wird dieser Mindestumsatz im Rahmen der Veranstaltung erreicht oder überschritten, fällt keine Raummiete an; wird dieser Mindestumsatz im Rahmen der Veranstaltung nicht erreicht, wird die Differenz zwischen € 6.000,00 und dem tatsächlichen Umsatz als Raummiete (inkl. der jeweils gültigen MwSt.) in Rechnung gestellt.

Kosten für Logis und sonstige Leistungen, die nicht Gegenstand der gastronomischen Umsätze im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung sind, werden separat in Rechnung gestellt.

9  Es besteht die Möglichkeit, das ausgewählte Menü vorher zu probieren und in diesem Zuge noch Feinheiten abzustimmen oder Änderungen vorzunehmen. Ebenso kann der Anlass genutzt werden, die dazu passenden Weine mit dem Restaurantteam auszuwählen. Die Kosten hierfür betragen 50% des regulären Preises und werden von uns separat in Rechnung gestellt.

10  Bei Organisation von Veranstaltungsteilen ohne Hausumsatz – zum Beispiel eine Inselrundfahrt – berechnen wir einen Serviceaufschlag von 10%.

 

 

Stand 01. Mai 2022

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