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BENEN-DIKEN-HOF®

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. das Apartment bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. des Apartments dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie von der Entrichtung des Übernachtungspreises nach dem Gesetz nicht dadurch befreit werden, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen können. Wir werden uns aber den Wert der ersparten Aufwendungen und gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des von Ihnen gebuchten Zimmers/Apartments entgegenhalten lassen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung oder Buchungsänderung lassen wir folgende ersparte Aufwendungen entgegenhalten:

Im Falle einer Stornierung bis 14 Tage vor der Anreise entstehen keine Kosten.  

Danach – bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor der Anreise – werden 80% der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt, sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein. Dies gilt auch bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise. Um Ihnen unangenehme Stornokosten bei einem Nichtantritt der Reise zu ersparen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung.

Die Bezahlung der Rechnung kann in bar (Euro), sowie Kreditkarten (Visa, Mastercard) und Euroscheckkarte (EC-Cash) erfolgen. 

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Hotelzimmer sowie die Apartments stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir nur in ausgewählten Apartments Haustiere aufnehmen können. 

Auf Sylt stehen Ihnen ausreichend Fahrradverleiher mit gutem Fuhrpark zur Verfügung, so dass Sie nicht unbedingt Ihre eigenen Räder mitbringen müssen. Es empfiehlt sich, die Räder im Vorfeld zu reservieren. Wir erledigen dies gerne für Sie.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN FÜR VERMITTLUNGS­OBJEKTE DER BENEN-DIKEN-HOF GMBH & CO. KG

Nach Buchungsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises von der von Ihnen angegebenen Kreditkarte abgebucht; der Restbetrag wird 14 Tage vor Mietbeginn abgebucht. Die ortsübliche Kurabgabe zahlen Sie bei Ihrer Abreise.

Die Schlüssel für das Mietobjekt erhalten Sie am Anreisetag ab 16:00 Uhr in unserem Büro im Keitumer Bahnhof in der Bahnhofstraße 37, 25980 Sylt . Keitum. Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Miete. Am Abreisetag sind die Schlüssel bis 10:00 Uhr vollständig im Büro abzugeben. Bei verspäteter Abgabe behalten wir uns vor, eine Nachberechnung vorzunehmen. Bei Verlust eines Schlüssels einer Schließanlage sind die Kosten einer neuen Schließanlage in voller Höhe zu tragen.

Die ortsüblichen Gästekarten werden bei Anreise von uns ausgestellt und sind zuzüglich des Gesamtmietpreises zu zahlen.

Für das Mitbringen eines Hundes ist unsere Genehmigung erforderlich. Sofern diese erteilt wird, gehen wir davon aus, dass der Hund nicht allein im Mietobjekt verbleibt, nicht unbeaufsichtigt freigelassen wird, nichts ‚hinterlässt‘, sich ruhig verhält und auch nicht in den Betten oder auf Sitzmöbeln schläft. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Nachberechnung für die Sonderreinigung. Andere Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie für Hunde. Mieter haften für Schäden, die durch Ihre Haustiere verursacht werden.

Der Mieter darf die Mieträume nur zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzen. Will er die Mieträume zu anderen Zwecken nutzen, so ist dazu die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen (Erwachsene und Kinder) belegt werden. Im Übrigen darf das Mietobjekt nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars – einschließlich eines zu beanstandenden Reinigungszustandes – unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Falls das Mietobjekt aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände, z.B. höherer Gewalt, Wasserschaden oder Heizungsausfall zum Beginn der Mietzeit nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns bemühen, Ihnen ein anderes Mietobjekt zu vermitteln. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Durch Sie, Mitreisende oder Ihre Besucher entstandene Schäden während Ihrer Mietzeit sind unverzüglich zu melden und so gering wie möglich zu halten; die Haftung für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlage und Einrichtungen obliegt dem im Vertrag genannten Mieter zu 100 %. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleich welcher Art, Herkunft und Dauer die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, dass die Schäden durch Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind und es der Vermieter trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung durch den Mieter unterlassen hat, etwaige Mängel zu beseitigen. Die Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden, die dem Mieter durch einen Mangel der Mieträume entstehen, ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

Die Endreinigung des Mietobjektes erfolgt durch den BENEN-DIKEN-HOF, um unsere Anforderungen gewährleisten zu können; eine Zwischenreinigung kann auf Ihren Wunsch und zu Ihren Lasten vereinbart werden. Aufgrund der anspruchsvollen und speziellen Materialien darf eine Reinigung – um Schäden zu vermeiden – ausschließlich durch uns erfolgen. 

Bei der Nutzung von Internet-Anschlüssen, die im Mietobjekt zur Verfügung stehen, verpflichten Sie sich ausdrücklich, zu unterlassen:

  • die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder von Hinweisen auf solche Inhalte
  • rechtswidrige Kontaktaufnahmen
  • Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“)
  • Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungs-Rechten sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Persönlichkeitsrechte
  • Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“)
  • Herstellung von Verbindungen, die unberechtigte Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den User oder Dritte zur Folge haben
  • unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“)
  • Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternet-Anschlusses führen oder führen können. Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie gegenüber uns bzw. dem Vermieter des Mietobjekts auf Schadenersatz. Sie stellen die BENEN-DIKEN-HOF GmbH & Co KG und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

 

Das Mietobjekt ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen:

  • besenrein
  • Mülleimer entleert
  • Geschirr abgespült
  • Fenster und Türen verschlossen
 
Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

Eine Stornierung bis 2 Monate vor Antritt Ihrer Buchung ist kostenfrei. Zahlungsfristen für die Anzahlungen können den jeweiligen Verträgen entnommen werden.
Bei Rücktritt des Mieters innerhalb von 2 Monaten vor Anreise ist die gesamte Miete fällig, sofern es nicht gelingt, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Die BENEN-DIKEN-HOF GmbH & Co. KG tritt lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers ab. Die Zahlungen werden treuhändisch vereinnahmt und als durchlaufende Gelder abgeführt. Die Kurtaxe wird vom Mieter bei Anreise an den Vermittler entrichtet.

Sollten einzelne Regelungen in diesen Mietbedingungen oder sonstige Regelungen des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten

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07.04.2024 – 26.04.2024

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7 für 6 Übernachtungen + VerwöhnZeiten

FrühlingsZeit . 2024